Übernachtungen
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Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmende an den Veranstaltungen in der
Caritas-Akademie Köln-Hohenlind

Teilnehmende unserer Bildungsveranstaltungen können gerne in unserem Gästehaus "Haus van Acken" übernachten. Nach Bedarf können Zimmer für einzelne Nächte oder wochenweise gebucht werden. Das gilt ebenfalls für Gastgruppen, die bei uns Veranstaltungen durchführen.

 

Das Gästehaus ist ca. 100 Meter von unserem Tageshaus entfernt.

Die modern und gemütlich eingerichtetetn Zimmer sind mit einem eigenen Bad mit Dusche/ WC, einem kleinen Kühlschrank und einem Schreibtisch ausgestattet. Darüber hinaus verfügt jedes Zimmer über einen eigenen Bakon.

 

Montags bis Samstags bieten wir den Teilnehmenden unserer Fort- und Weiterbildungen ein reichhaltiges Frühstücksbuffet ab 7:15 Uhr im Bistro der Caritas-Akademie an. Für die Abendverpflegung geben wir gerne Tipps über Restaurants und kölsche Kneipen.

 

Kontakt: Stephan Kley

 

WICHTIGER HINWEIS für unsere Gäste!

Seit dem 1. Dezember 2014 erhebt die Stadt Köln auf alle privaten Übernachtungen eine sogenannte Kulturförderabgabe (bzw. seit 2020 Anmeldesteuer genannt) in Höhe von 5 %. Diese Abgabe bezieht sich auf den Übernachtungspreis ohne Frühstück, aber einschließlich Mehrwertsteuer. Befreit von der Abgabe sind Übernachtungen, die aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind. Um dies nachzuweisen benötigen wir ein entsprechend ausgefülltes Formblatt der Stadt Köln. Die amtlichen Formblätter für Arbeitnehmer und Selbstständige finden Sie unter:
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe.

 

Zusätzlich verlangt die Stadt Köln einen Nachweis des Arbeitgebers in dem erklärt wird, dass die Übernachtung beruflich zwingend erforderlich ist.

Dieser kann direkt auf dem Formular mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift erfolgen oder in einer formlosen Bescheinigung, welche folgende Angaben zwingend enthalten muss:

 

1. Name des Beherbergungsbetriebs

2. Name des Ãœbernachtungsgastes

3. Detaillierter Zeitraum der Ãœbernachtung

4. Formulierung: „beruflich zwingend erforderlich“

5. Briefkopf oder Firmenstempel

6. Datum und Unterschrift des Arbeitgebers (bzw. analog bei Selbstständigkeit).

 

Bitte das entsprechende, vollständig ausgefüllte Formblatt mit Nachweis des Arbeitgebers an unserem Empfang abgeben. Ansonsten ist die Akademie rechtlich verpflichtet, den Übernachtungsgästen die Kulturförderabgabe in Rechnung zu stellen.

 

Durch die Erhebung der Stadt Köln entsteht Ihnen und auch uns als Caritas-Akademie ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass wir nur unfreiwillig in dieser Angelegenheit für die Stadt Köln tätig sind.

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